Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AutoglasZentrum Meißen · Dresdner Str. 52 · 01662 Meißen AGB_AutoglasZentrum_Meissen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen AutoglasZentrum Meißen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  3. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nachfolgend nicht ausdrücklich differenziert wird. AGB_AutoglasZentrum_Meissen

2. Vertragsschluss / Kommunikation (auch online)

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch: schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots (auch per E-Mail, Messenger/WhatsApp) oder Beginn der Ausführung. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  3. Angaben des Auftraggebers (z. B. Fahrzeugdaten, Glas-/Objektaufbau, Maße, Fotos) bilden die Grundlage für Kalkulation und Ausführung. Abweichungen können zu Mehrkosten oder Terminänderungen führen. AGB_AutoglasZentrum_Meissen

3. Leistungsumfang

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung, ggf. Zeichnungen/Layouts sowie diesen AGB. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  2. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen: Autoglasarbeiten/Frontscheibentausch, Scheibentönung, Car Wrapping, Steinschlagschutzfolie (PPF), Werbetechnik sowie Gebäudefolierung/Flachglasfolien. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  3. Technisch bedingte Abweichungen und Toleranzen (z. B. Farb-/Materialtoleranzen, Naht-/Stoßstellen, Kantenverläufe, geringe optische Effekte) sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar, sofern die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird. AGB_AutoglasZentrum_Meissen

4. Termine / Ausführung / Annahmeverzug

  1. Angegebene Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern Fristen angemessen. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  3. Nimmt der Auftraggeber vereinbarte Termine nicht wahr oder verhindert er die Ausführung, kann der Auftragnehmer den nachweisbaren Aufwand in Rechnung stellen. AGB_AutoglasZentrum_Meissen

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Fahrzeug/Objekt zum vereinbarten Termin zugänglich und bereitgestellt ist. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  2. Fahrzeuge sind in einem Zustand bereitzustellen, der eine fachgerechte Bearbeitung ermöglicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  3. Der Auftraggeber hat auf Vorschäden hinzuweisen (z. B. Steinschläge, Risse, Kratzer, Kantenbeschädigungen, Lackschäden, Nachlackierungen, Vorschäden an Anbauteilen, Störungen an Assistenzsystemen). AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  4. Verzögert sich die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung, kann der Auftragnehmer Mehraufwand gesondert berechnen. AGB_AutoglasZentrum_Meissen

6. Sichtprüfung / Vorschäden / verdeckte Mängel

  1. Der Auftragnehmer führt vor Arbeitsbeginn eine Sichtprüfung im üblichen Umfang durch. Eine vollständige Prüfung auf verdeckte Mängel ist ohne Demontage regelmäßig nicht möglich. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  2. Verdeckte Vorschäden, Materialermüdung oder konstruktionsbedingte Schwachstellen liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  3. Werden während der Arbeiten verdeckte Vorschäden sichtbar oder treten Folgeschäden aufgrund des Vorzustands auf, begründet dies keine Haftung, sofern keine Pflichtverletzung vorliegt. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zustand durch Fotodokumentation festzuhalten. AGB_AutoglasZentrum_Meissen

7. Preise / Zusatzleistungen / Kostenvoranschläge

  1. Es gelten die vereinbarten Preise zzgl. bzw. inkl. Umsatzsteuer gemäß Angebot/Rechnung. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  2. Zusatzleistungen (z. B. Altfolienentfernung, Demontage/Montage, Sonderreinigung, Mehrarbeit durch Vorzustand) werden gesondert berechnet, sofern nicht im Angebot enthalten. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  3. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart. AGB_AutoglasZentrum_Meissen

8. Zahlung / Fälligkeit / Verzug

  1. Rechnungen sind sofort fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart ist. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  2. Der Auftragnehmer kann angemessene Abschlagszahlungen verlangen. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; Mahnkosten können berechnet werden. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  4. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrechte bestehen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. AGB_AutoglasZentrum_Meissen

9. Abnahme (Werkleistungen)

  1. Werkleistungen (z. B. Scheibentausch, Folierung, Wrapping, Werbetechnik-Montage, Gebäudefolierung) sind nach Fertigstellung abzunehmen. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  2. Offensichtliche Mängel sind bei Abnahme bzw. unverzüglich nach Übergabe schriftlich anzuzeigen. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  3. Wird die Abnahme ohne wesentliche Mängel verweigert oder nutzt der Auftraggeber das Werk, gilt die Abnahme als erfolgt, soweit gesetzlich zulässig. AGB_AutoglasZentrum_Meissen

10. Gewährleistung / Mängelrechte

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  2. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung). AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  3. Erst wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder verweigert wird, kann der Auftraggeber mindern oder zurücktreten (bei erheblichen Mängeln). AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  4. Keine Mängel sind insbesondere branchenübliche optische Abweichungen/Toleranzen, Verschleiß, Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Nichtbeachtung von Pflege- und Aushärtehinweisen. AGB_AutoglasZentrum_Meissen

11. Besondere Hinweise – Scheibentönung / Folierung von Fahrzeugscheiben

  1. Trotz fachgerechter Ausführung können geringfügige optische Beeinträchtigungen auftreten (z. B. vereinzelte Staubeinschlüsse, minimale Lufteinschlüsse sowie optische Effekte während der Trocknungs-/Aushärtephase). Diese stellen, soweit branchenüblich, keinen Mangel dar. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  2. Bei der Vorbereitung/Bearbeitung der Glasoberflächen können – insbesondere bei bereits vorgeschädigten oder stark beanspruchten Scheiben – feine, oberflächliche Mikrokratzer auftreten, die häufig erst bei bestimmtem Lichteinfall sichtbar werden. Diese stellen, soweit nicht grob unsachgemäß verursacht, keinen Mangel der Folierungsleistung dar. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  3. Pflege- und Nutzungshinweise sind einzuhalten. AGB_AutoglasZentrum_Meissen

12. Besondere Hinweise – Car Wrapping / Fahrzeugvoll- und Teilfolierung

  1. Folien können bei Entfernung je nach Lackzustand zu Lackablösungen führen, insbesondere bei Nachlackierungen oder beschädigten Lackschichten. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  2. Kanten, Sicken und stark geformte Karosserieteile unterliegen erhöhtem Belastungs- und Verschleißrisiko. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  3. Farb- und Glanzgradabweichungen zwischen Folienchargen sind möglich. AGB_AutoglasZentrum_Meissen

13. Besondere Hinweise – Steinschlagschutzfolie (PPF) / Lackschutzfolien

  1. Steinschlagschutzfolien schützen vor üblichen Gebrauchseinwirkungen; ein vollständiger Schutz gegen sämtliche Einwirkungen kann nicht garantiert werden. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  2. Kantenbildungen, Stoßstellen, Überlappungen oder sichtbare Schnittkanten können konstruktionsbedingt auftreten und sind, soweit branchenüblich, kein Mangel. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  3. Bei späterer Entfernung kann es insbesondere bei nachlackierten oder beschädigten Lackschichten zu Lackablösungen kommen. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  4. Pflegehinweise sind einzuhalten. AGB_AutoglasZentrum_Meissen

14. Besondere Hinweise – Autoglas / Frontscheibentausch

  1. Zierleisten, Clips oder Abdeckungen können altersbedingt spröde oder vorgeschädigt sein; entsprechende Schäden stellen keinen Mangel dar, sofern fachgerecht gearbeitet wurde. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  2. Kalibrierungen/Justierungen erfolgen nach Auftrag bzw. technischer Erforderlichkeit. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  3. Hinweise zu Standzeiten und Nutzung nach Scheibentausch sind einzuhalten. AGB_AutoglasZentrum_Meissen

15. Besondere Hinweise – Werbetechnik / Beschriftungen

  1. Geringfügige Farbabweichungen und Toleranzen in Passungen/Positionierungen sind branchenüblich. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  2. Der Auftraggeber stellt geeignete Untergründe sicher; für Haftungsprobleme aufgrund ungeeigneter Untergründe wird keine Haftung übernommen, soweit keine Pflichtverletzung vorliegt. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  3. Für vom Auftraggeber gelieferte Daten/Layouts trägt dieser die Verantwortung für Rechte und Freigaben. AGB_AutoglasZentrum_Meissen

16. Besondere Hinweise – Gebäudefolierung / Flachglasfolien

  1. Bei der Folierung von Gebäudeverglasungen können branchenübliche optische Erscheinungen auftreten (z. B. Staubeinschlüsse, Kanten-/Stoßbereiche, leichte Verzerrungen, temporäre Trübungen während der Trocknungsphase). Diese stellen, soweit branchenüblich, keinen Mangel dar. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  2. Der Auftraggeber stellt Zugang und erforderliche Zugangsmittel bereit. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  3. Der Auftraggeber informiert über Glasaufbauten (ESG/VSG, beschichtete Gläser, Isolierglas, Sonnenschutzglas, bestehende Folien). AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  4. Verdeckte Vorschäden im Randbereich sind ohne Demontage regelmäßig nicht prüfbar. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  5. Thermische Spannungen können zu Glasbruch/Rissbildung führen; dies stellt, soweit keine Pflichtverletzung vorliegt, keinen Mangel der Folierungsleistung dar. AGB_AutoglasZentrum_Meissen

17. Haftung

  1. Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit Haftung nur bei wesentlichen Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  3. Keine Haftung für verdeckte Vorschäden, Folgeschäden aus dem Vorzustand oder unsachgemäße Behandlung, soweit gesetzlich zulässig. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  4. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. AGB_AutoglasZentrum_Meissen

18. Eigentumsvorbehalt (bei Warenlieferungen)

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers. AGB_AutoglasZentrum_Meissen

19. Widerruf (nur Verbraucher)

Bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden gesondert bereitgestellt. AGB_AutoglasZentrum_Meissen

20. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates entzogen werden. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  2. Gerichtsstand für Kaufleute/Unternehmer ist der Sitz des Auftragnehmers. AGB_AutoglasZentrum_Meissen
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. AGB_AutoglasZentrum_Meissen